
Die Wahrheit wird gefühlt · Open Call · Teil 1
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Open Call ist der Verein [Vereinsname einsetzen], eingetragen im Vereinsregister unter [Registernummer], mit Sitz in Berlin. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
§ 2 Gegenstand und Zielsetzung
Der Open Call richtet sich an professionelle Künstler sowie Kunstschaffende, die künstlerische Arbeiten zu den thematischen Schwerpunkten der jeweiligen Ausstellung einreichen möchten. Ziel ist die Auswahl von zehn (10) Teilnehmenden, die im Rahmen einer Gruppenausstellung vom 19.08.2026 – 23.08.2026 in Berlin ihre Werke präsentieren.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Kunstschaffenden ab 18 Jahren ohne Einschränkung hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz. Die Einreichung setzt die vollständige Zahlung der Bewerbungsgebühr gemäß § 4 sowie die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen voraus. Eine Mehrfachbewerbung ist nicht zulässig.
§ 4 Bewerbungsgebühr
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren wird eine nicht rückerstattungsfähige Bewerbungsgebühr in Höhe von 29,00 EUR (neunundzwanzig Euro) erhoben. Die Gebühr ist zum Zeitpunkt der Einreichung fällig und per [Zahlungsmethode einsetzen] zu entrichten. Mit Zahlung der Gebühr entsteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Ausstellung. Die Gebühr deckt ausschließlich die Bearbeitung der Bewerbung und die Durchführung des Auswahlverfahrens.
Hinweis: Die Bewerbungsgebühr wird auch im Falle einer Nichtauswahl nicht erstattet, es sei denn, der Veranstalter sagt den Open Call vor Ablauf der Einreichungsfrist ab.
§ 5 Auswahlverfahren und Jury
Die Auswahl der zehn (10) teilnehmenden Künstler erfolgt durch eine unabhängige Jury, die sich aus den Vorstandsmitgliedern des Vereins zusammensetzt. Die Jury entscheidet nach künstlerischen Kriterien; ein Rechtsanspruch auf Auswahl oder Begründung der Entscheidung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend oder vertreten ist. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden.
Die ausgewählten Bewerber werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt. Nicht ausgewählte Bewerber erhalten ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.
§ 6 Unkostenbeitrag für die Ausstellung
Ausgewählte Teilnehmende verpflichten sich zur Zahlung eines Unkostenbeitrags für Ausstellungsorganisation, Raummiete, Versicherung sowie technische Durchführung in Höhe von 200,00 EUR (zweihundert Euro). Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auswahlbenachrichtigung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung erlischt der Ausstellungsplatz; der Veranstalter ist berechtigt, einen Nachrückenden zu benennen.
Der Unkostenbeitrag wird nur dann vollständig erstattet, wenn die Ausstellung vom Veranstalter aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht stattfindet.
§ 7 Einreichung und Unterlagen
Die Einreichung erfolgt ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an nelja@thearttobe.org. Einzureichen sind: Kurzbeschreibung der Arbeit (max. 300 Wörter), Künstler-Statement (max. 200 Wörter), bis zu 5 Bilder oder Videos der eingereichten Arbeit(en) sowie Kontaktdaten. Einreichungen, die nicht den formalen Anforderungen entsprechen, werden ohne Benachrichtigung vom Verfahren ausgeschlossen.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Künstler behalten das Urheberrecht an ihren Werken. Mit der Einreichung räumen sie dem Veranstalter ein nicht exklusives, zeitlich auf die Ausstellungsdauer und begleitende Dokumentationszwecke beschränktes Nutzungsrecht ein. Dies umfasst die Verwendung von Abbildungen der Werke in Ausstellungskatalogen, Presseunterlagen, auf der Vereinswebsite sowie in den sozialen Medien des Vereins. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Künstlers.
§ 9 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Einreichung, dem Transport oder der Lagerung der Werke entstehen, soweit er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Die Künstler sind für den sicheren Transport ihrer Werke zum und vom Ausstellungsort selbst verantwortlich. Eine Ausstellungsversicherung wird vom Veranstalter im Rahmen des Unkostenbeitrags für den Ausstellungszeitraum organisiert.
§ 10 Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Open Call und der Ausstellung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Ausstellung erforderlich ist. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 11 Rücktritt und Kündigung
Ausgewählte Teilnehmende können bis [Datum einsetzen] schriftlich vom Ausstellungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Unkostenbeitrag in Höhe von 50 % erstattet. Bei einem Rücktritt nach diesem Datum entfällt der Erstattungsanspruch, da dem Veranstalter nachweislich Kosten entstanden sind.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit der Einreichung der Bewerbung und Zahlung der Bewerbungsgebühr erkennen die Bewerber diese Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an.
Stand: [Datum einsetzen] · Berlin
Hinweis: Dieses Dokument ist eine Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Die mit [ ] gekennzeichneten Felder sind vor Verwendung zu ergänzen.
